Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen

raumideen christoph oberste e.K.

raumideen Dortmund Möbel + Design GmbH & Co. KG und

raumideen Dortmund GmbH

 

 

Stand: 01. Dezember 2017

 

  1. Geltungsbereich
    • Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
    • Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos durchführen.
    • Es gelten vorrangig die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Bedingungen sowie diese AGB.
  2. Zustandekommen des Vertrags und Selbstbelieferungsvorbehalt
    • Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung beziehungsweise durch Lieferung verbindlich.
    • Alle Angebote und Verträge stehen unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden oder dieser die Produktion eingestellt hat, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
    • Bei Maßanfertigungen gilt ergänzend folgendes: Als vereinbarte Beschaffenheit gelten ausschließlich die in dem Kaufvertragsformular aufgeführten Eigenschaften, Maßeinheiten und Daten, die vom Kunden gegenzuzeichnen sind.
  3. Preise und Zahlung
    • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Laden.
    • Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • Soweit nicht schriftlich anderes vereinbart, trägt der Kunde die Kosten für Lieferung und Montage nach gesonderter Rechnungsstellung.
    • Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    • Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Darüber hinaus sind wir gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB berechtigt, die Verzugspauschale von € 40 gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
    • Kommt der Kunde in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, können wir alle offenen Forderungen sofort fällig stellen und hierfür Sicherheiten verlangen.
    • Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und dadurch die Bezahlung unserer offenen Forderungen gegen den Kunden gefährdet wird.
    • Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den zwischen Vertragsschluss und Lieferung eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, Transportkosten oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht.
    • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt sind oder der Gegenanspruch mit der in Rechnung gestellten Ware im Zusammenhang steht. Die gerichtliche Geltendmachung ausgeschlossener Ansprüche steht dem Kunden frei.
  4. Lieferzeit
    • Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
    • Liefer- und Leistungsfristen sind, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind, nur annähernd gemeint und stellen keine Fixtermine dar.
    • Die Liefer- und Leistungsfristen gemäß Ziffer 2 verlängern sich angemessen in Fällen höherer Gewalt wie Streiks, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, einschränkende behördliche Maßnahmen oder Naturkatastrophen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Komponenten oder bei Eintritt sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände um die Dauer des vorübergehenden Leistungshindernisses.
    • Im Falle des Lieferverzuges hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von wenigstens zwei Wochen zu setzen.
    • Wir sind mangels entgegenstehender Vereinbarung zu Teillieferungen, die wenigstens 25 % der Bestellmenge ausmachen, berechtigt.
  5. Eigentumsvorbehalt
    • Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
    • Hat der Kunde den Kaufpreis für die gelieferte Ware bezahlt, sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns vom Kunden noch nicht vollständig ausgeglichen, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor. Dies gilt auch bei Einstellung unserer Einzelforderungen in ein Kontokorrent.

 

 

  • Bei der Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben unmittelbar Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien.
  • Sofern eine Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren mit einer Sache des Kunden in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns Miteigentum an der Hauptsache überträgt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert (oder mangels eines solchen zum Verkehrswert) der Hauptsache.
  • Gleichzeitig ist vereinbart, dass der Kunde unser Vorbehalts- und Sicherungseigentum sowie das gemäß Ziffern 3 und 5.4 entstandene Allein- oder Miteigentum jeweils unter geeigneter Kennzeichnung auf seine Kosten sicher, sachgerecht und sorgfältig für uns verwahrt und versichert.
  • Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Ware im Rahmen des normalen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
  • Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns an uns ab; sofern wir im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben haben, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der von unserem Kunden an seine Abnehmer veräußerten neuen Ware.
  • Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen an Dritte sind dem Kunden nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in unser Vorbehaltseigentum hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte wahren können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  • Auf unser Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben. Ebenso hat der Kunde auf unser Verlangen die in unserem Eigentum stehenden Waren als solche zu kennzeichnen sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
  • Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Auf Verlangen hat er diese sofort an uns herauszugeben, alle Auskünfte über Sicherheiten zu erteilen und die diesbezüglichen Unterlagen auszuhändigen. Die Kosten für die Wahrung unserer Rechte gehen zu Lasten des Kunden. Der Widerruf der Veräußerungs- oder Verarbeitungsbefugnis stellt für sich allein noch keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Unser Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt unberührt.
  • Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 15 %, sind wir auf schriftliches Verlangen des Kunden verpflichtet, von uns auszuwählende Sicherheiten in entsprechender Höhe zugunsten des Kunden freizugeben.

 

 

  1. Mängelansprüche
    • Serienmäßig hergestellte Möbel verkaufen wir nach Muster oder Abbildung.
    • Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen von Maßdaten, Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen, geringfügige Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
    • Die Mängelansprüche des Kunden sind, soweit dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, nach unserer Wahl zunächst auf Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die erste Nacherfüllung fehl, dürfen wir ein weiteres Mal nacherfüllen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB hat er das vorstehende Wahlrecht. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport,- Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die erworbene Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    • Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Preises zu verlangen. Schadensersatzansprüche nach Ziffer 7. bleiben hiervon unberührt.
    • Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
    • Die Sachmängelgewährleistungsfrist beträgt bei beiderseitigen Handelsgeschäften ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache bzw. Abnahme der Leistung. Bei Verträgen, an denen ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beteiligt ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.
  2. Haftung
    • Wir haften für einfache Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).
    • Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch lediglich für vertragstypische, voraussehbare Schäden und nicht für entfernte Folgeschäden. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    • Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Erfüllungsort, Form, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
    • Erfüllungsort ist der Ort des jeweiligen Ladenlokals, in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
    • Im Rahmen von Verträgen mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB ist Gerichtsstand Iserlohn. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen. Im Rahmen von Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    • Soweit in diesen AGB oder unsere Auftragsbestätigungen nicht anderweitig schriftlich geregelt, bedürften sämtliche Erklärungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Kunden der Schriftform (§ 126 BGB). Die Schriftform wird jedoch durch Einhaltung der Textform (§ 126 b BGB) gewahrt.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  4. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist dasjenige Unternehmen, das Aussteller der Auftragsbestätigung ist.

 

 

   
raumideen christoph oberste e.k.  
Inhaber: Christoph Theodor Josef Oberste  
Amtsgericht Iserlohn HRA 2233  
Registersitz/ Anschrift Verkaufsgeschäft  
Theodor-Heuss-Ring 2, 58636 Iserlohn  
 

raumideen Dortmund Möbel + Design GmbH & Co. KG

Geschäftsführer: Christoph Theodor Josef Oberste

Amtsgericht Iserlohn HRA 5188

Registersitz und Sitz der Geschäftsleitung

Theodor-Heuss-Ring 2, 58636 Iserlohn

 

 

raumideen Dortmund GmbH
Geschäftsführer: Christoph Theodor Josef Oberste
Amtsgericht Iserlohn HRB 8637
Registersitz und Sitz der Geschäftsleitung
Theodor-Heuss-Ring 2, 58636 Iserlohn